Weiland Rechtsanwälte berät für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierbei hat die Kanzlei einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Private Equity, M&A). Durch ihre klassische Struktur mit dem Schwerpunkt auf die Beratung durch erfahrene Partner bietet die Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei hat seit über 40 Jahren ihren Stammsitz in Hamburg. Zu unseren Mandanten zählen aber auch Unternehmen und Gesellschafter aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, insbesondere Frankreich.  Weiland Rechtsanwaelte bietet seinen Mandanten auch über das Gesellschaftsrecht hinaus ein breites, interdisziplinäres Spektrum an wirtschaftsrechtlicher Expertise.

Das Team

Unser gesellschaftsrechtliches Team, bestehend aus den Rechtsanwälten Dr. Nils Weiland und Dr. Sven Claussen, steht Ihnen für alle Fragestellungen aus den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht als kompetenter Partner zur Seite.

Als Gesellschaftsrechtler wissen wir wie Unternehmer denken und unser Verständnis für unternehmerische Entscheidungen setzten wir für juristisch und ökonomisch sinnvolle Lösungen ein. Hier setzt unsere Beratung an, denn gute und klar verständliche gesellschaftsrechtliche Verträge können nur entwickelt werden, wenn die Vorstellungen des Mandanten und die wirtschaftlichen Zusammenhänge richtig erfasst sind.  Durch gute Begleitung im Gesellschaftsrecht können wir einen rechtsicheren Raum schaffen, welcher es dem Unternehmen ermöglicht, sich  nachhaltig zu entwickeln. Die Rahmenbedingungen für unternehmerischen Erfolg werden zu großen Teilen durch das Handels- und Gesellschaftsrecht bestimmt.

Bereits bei der Gründung eines Unternehmens müssen eine Vielzahl von rechtlichen Weichen richtig gestellt werden. Angefangen bei der Wahl der Rechtsform, Struktur und Vertretung der Gesellschaft bis hin zur Lösung von Steuer- und Finanzierungsfragen eröffnet sich ein weites Feld gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Die Möglichkeiten des Gesellschaftsrechts gilt es konsequent zu nutzen, um eine effiziente am wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Unternehmensstruktur aufzubauen, welche die Interessen sowohl von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern zugleich angemessen abbildet und schützt.

Die Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterstreitigkeiten, gesellschaftsrechtliche Fragen beim Unternehmenskauf (M&A) und die Vorstandshaftung oder Geschäftsführerhaftung (Organhaftung) zählen ebenso zu unseren Beratungsfeldern wie die Begutachtung sonstiger komplexer gesellschaftsrechtlicher Themen, wie Umstrukturierungen, und sonstiger schwieriger wirtschaftlicher Fragen.