Weiland Rechtsanwälte berät für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierbei hat die Kanzlei einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Private Equity, M&A). Durch ihre klassische Struktur mit dem Schwerpunkt auf die Beratung durch erfahrene Partner bietet die Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei hat seit über 40 Jahren ihren Stammsitz in Hamburg. Zu unseren Mandanten zählen aber auch Unternehmen und Gesellschafter aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, insbesondere Frankreich.  Weiland Rechtsanwaelte bietet seinen Mandanten auch über das Gesellschaftsrecht hinaus ein breites, interdisziplinäres Spektrum an wirtschaftsrechtlicher Expertise.

Aktienrecht

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Im Aktienrecht beraten wir unsere börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Beratung im Aktienrecht umfasst zudem die Beratung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern. Die aktienrechtlichen Mandate bearbeiten bei uns Rechtsanwalt Dr. Sven Claussen (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Herr Dr. Nils Weiland (beide Standort Hamburg). Das französische Aktienrecht betreut Herr Rechtsanwalt Thomas Hoffmann aus unserem Pariser Büro.

Unsere Beratung im Aktienrecht betrifft insbesondere die Gründung von Aktiengesellschaften, die Vorbereitung von und externe Versammlungsleitung bei Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften. Die Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten über ihre Rechte und Pflichten sowie Haftungsrisiken ist aus unserer Sicht von immer größerer Bedeutung.

Auch wenn die Aktiengesellschaft (AG) als börsenfähige Kapitalgesellschaft sich seit der Einführung der sogenannten kleinen AG wachsender Beliebtheit erfreut, so bedarf diese wegen des Prinzips der Satzungsstrenge und des komplexen Aktienrechts der laufenden aktienrechtlichen Beratung. Vorteilhaft ist bei der Aktiengesellschaft die größere Eigenständigkeit und Weisungsunabhängigkeit des Vorstands gegenüber den Aktionären bzw. der Hauptversammlung und die hohe Fungibilität der Aktien.

Bei Publikumsaktiengesellschaften ist es erforderlich, dass die Hauptversammlung von der Einladung bis zum Leitfaden des Versammlungsleiters von einem im Aktienrecht erfahrenen Rechtsanwalt vorbereitet wird. Andernfalls drohen Anfechtungsklagen von (räuberischen) Aktionären, die die Aktiengesellschaft stark belasten können.


Wir können Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

E-Mail schreiben sclaussen@weiland-rechtsanwaelte.de
Hotline + 49 (0)40/36 13 07-130