Beim Gesellschafterstreit in der GmbH und anderen Gesellschaftsformen wird meistens um die Ausschließung von Gesellschaftern (Einziehung oder Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund) oder die Abberufung von Geschäftsführern aus wichtigem Grund gestritten. Beim Gesellschafterstreit geht es meistens um komplexe rechtliche und taktische Fragen.
Wir prüfen für Sie die Sach- und Rechtslage auf der Grundlage von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Gesellschafterbeschlüssen und der bisherigen Korrespondenz. Entscheidend ist aus unserer Sicht die gemeinsame Entwicklung einer Strategie, welche auch Gegenangriffe in Form eigener Abberufungs- und Einziehungsbeschlüsse sowie Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes beinhaltet, um Fakten zu schaffen. Ferner geht es um die Durchsetzung möglichst hoher Abfindungsansprüche und die steuerliche Begleitung des Ausscheidens als Gesellschafter.
Häufig ist eine Trennung der beteiligten Gesellschafter eine sinnvolle Lösung, diese gilt es jedoch unter bestmöglicher Wahrung der Mandanteninteressen zu gestalten.
Wir können Ihnen weiterhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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