Weiland Rechtsanwälte berät für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierbei hat die Kanzlei einen klaren Fokus auf das Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Private Equity, M&A). Durch ihre klassische Struktur mit dem Schwerpunkt auf die Beratung durch erfahrene Partner bietet die Kanzlei hochqualifizierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Kanzlei hat seit über 40 Jahren ihren Stammsitz in Hamburg. Zu unseren Mandanten zählen aber auch Unternehmen und Gesellschafter aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, insbesondere Frankreich.  Weiland Rechtsanwaelte bietet seinen Mandanten auch über das Gesellschaftsrecht hinaus ein breites, interdisziplinäres Spektrum an wirtschaftsrechtlicher Expertise.

Mitarbeiterbeteiligung

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Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg der Unternehmen ist auch für mittelständische Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Angestellte zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Entgegen weit verbreiteten Vorstellungen geht es nicht darum, den Mitarbeitern eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Unternehmen und damit ein unter Umständen problematisches Störpotential einzuräumen. Die Mitarbeiterbeteiligung kann so ausgestaltet werden, dass die unternehmerische Mitbestimmung der Mitarbeiter ausgeschlossen wird.

Neben der Gewährung von Aktien oder Geschäftsanteilen, Belegschaftsaktien, Belegschaftsgeschäftsanteile und Aktienoptionen können auch an erfolgsabhängige partiarische Darlehen mit einer gewinnabhängigen Verzinsung, Genussrechte und stille Beteiligungen vereinbart werden. Außerdem gibt es mittelbare Beteiligungsmodelle über einen Treuhänder oder eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft, welche einer direkten Beteiligung häufig vorzuziehen sind.


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Hotline + 49 (0)40/36 13 07-130